Rahmenbedingungen

LkSG-Reform 2026: Was die Lockerung für Ihre Vietnam-Lieferkette wirklich bedeutet

Green Fern

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD im Rahmen des Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" eine Weichenstellung vereinbart, die in den kommenden Monaten viele Einkaufsabteilungen im deutschen Mittelstand erreichen wird: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll ab Herbst 2026 nur noch für Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten. Bisher lag die Schwelle bei 1.000 Beschäftigten.

Für ein Unternehmen mit 150 oder 400 Mitarbeitenden bedeutet das auf den ersten Blick: raus aus dem Anwendungsbereich. Die naheliegende Schlussfolgerung lautet dann oft: Wenn das Gesetz nicht mehr greift, erledigt sich auch das Thema Lieferantenprüfung in Vietnam oder anderswo von selbst.

Diese Schlussfolgerung ist verständlich — und in den meisten Fällen trotzdem falsch. Im Folgenden die Fakten, ohne Dramatisierung, und warum die Rechnung für die meisten Mittelständler am Ende nicht anders aussieht als vorher.

Was sich konkret ändert

Die Vereinbarung des Koalitionsausschusses sieht vor, das deutsche LkSG an die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) anzugleichen und dabei 1:1 auf europäisches Recht umzusteigen, anstatt eigene, strengere nationale Regeln beizubehalten. Konkret geplant:

  • Neue Schwellenwerte: mindestens 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. € weltweiter Jahresumsatz — statt bisher 1.000 Beschäftigte.

  • Risikobasierter Ansatz statt Vollprüfung: Unternehmen sollen sich künftig auf die Teile ihrer Lieferkette konzentrieren, bei denen ein tatsächliches Risiko erkennbar ist, statt alle Zulieferer gleich intensiv zu prüfen.

  • Begrenzung auf zumutbaren Aufwand: Informations- und Prüfpflichten gegenüber kleineren und mittelbaren Zulieferern sollen sich auf das beschränken, was mit angemessenem Aufwand tatsächlich zu ermitteln ist.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich bislang um eine politische Einigung der Koalitionsfraktionen — nicht um einen formalen Kabinettsbeschluss und erst recht nicht um ein verabschiedetes Gesetz. Bis zur tatsächlichen Umsetzung müssen noch ein Gesetzentwurf durchs Kabinett sowie Bundestag und Bundesrat durchlaufen werden. Details können sich dabei noch verschieben. Die Richtung ist trotzdem eindeutig: Ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren aus dem September 2025, das nur die Berichtspflicht strich und Sanktionen abmilderte, soll durch diese umfassendere CSDDD-Angleichung ersetzt werden.

Was das nicht bedeutet

Drei Gründe, warum „wir fallen aus dem Anwendungsbereich" nicht gleichbedeutend ist mit „das Thema ist für uns erledigt":

1. Der Druck verschwindet nicht, er verlagert sich. Die großen Abnehmer — Automobilkonzerne, große Handelsketten, viele Markenhersteller mit über 5.000 Beschäftigten — bleiben von der CSDDD erfasst. Diese Unternehmen geben ihre eigenen Sorgfaltspflichten vertraglich an ihre Zulieferer weiter, unabhängig davon, ob der Zulieferer selbst gesetzlich verpflichtet ist. Wer als 200-Mitarbeiter-Unternehmen an einen der großen Player liefert oder verkauft, bekommt die Anforderung höchstwahrscheinlich weiterhin auf den Tisch — nur eben vertraglich statt gesetzlich.

2. Risikobasiert heißt nicht: ungeprüft. Der neue Ansatz verlangt von den direkt verpflichteten Großunternehmen, ihre Aufmerksamkeit gezielt auf die risikoreichsten Teile der Lieferkette zu richten. Textil-, Möbel- und Lederproduktion in Südostasien gehören nach gängiger Risikobewertung durchgehend zu diesen Bereichen. Wer in genau diesen Branchen einkauft, wird von risikobasierter Prüfung eher stärker als schwächer betroffen sein.

3. Die Diversifizierungslogik stand nie allein auf dem LkSG. Wer aus China+1-Überlegungen, wegen Qualitätsproblemen oder wegen einseitiger Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten nach Vietnam schaut, tut das aus denselben betriebswirtschaftlichen Gründen wie vor dem 2. Juli 2026. Das Gesetz war ein zusätzliches Argument, nie das einzige.

Was für den Mittelstand jetzt sinnvoll ist

Die praktische Konsequenz ist unspektakulär: nicht in Aktionismus verfallen, aber auch nicht vorschnell entwarnen. Zwei Fragen lohnen sich für jedes Unternehmen unter der neuen Schwelle:

Erstens: Wie viele der eigenen Kunden fallen selbst unter die CSDDD oder ein vergleichbares ausländisches Regime? Wenn ja, wird die Anfrage nach dokumentierter Lieferkettentransparenz aller Voraussicht nach weiterhin kommen — nur vom Kunden statt von der Aufsichtsbehörde.

Zweitens: Wie belastbar ist die eigene Kenntnis der Produktionsbedingungen beim Lieferanten heute schon, unabhängig von jeder gesetzlichen Pflicht? Eine Fabrik, die man noch nie besucht hat, bleibt ein Risiko — ob ein Gesetz das verlangt oder nicht.

Warum der Blick nach Vietnam trotzdem lohnt

Nichts an dieser Reform verändert die strukturellen Vorteile, die Vietnam für deutsche Mittelständler interessant machen: die EVFTA-Zollvorteile, das Lohnniveau, die wachsende industrielle Reife in Textil, Möbel, Schuhen und Kaffee. Verändert hat sich nur eines der mehreren Argumente dafür, diese Lieferkette auch tatsächlich zu kennen und nicht nur zu vermuten.

Genau dafür ist dauerhafte Präsenz vor Ort mehr wert als jede Gesetzesnovelle. Eine Vorprüfung, ein strukturierter Besuchsbericht oder eine laufende Betreuung des Lieferanten ersetzen keine förmliche Zertifizierung — sie schaffen aber genau die Grundlage, die man braucht, sobald ein Kunde, eine Bank oder die eigene Geschäftsführung danach fragt. Ob das gesetzlich verlangt wird oder nicht, ändert wenig daran, ob man die Antwort geben kann.

Sie möchten einschätzen, wie belastbar die Informationslage zu Ihrem aktuellen oder geplanten Vietnam-Lieferanten ist? In einem kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre konkrete Situation.